Bern: 20-Jähriger uriniert gegen Gericht und beschimpft Polizisten

Marie Augustin
Marie Augustin

Bern,

Ein Mann (20) erleichterte sich am Berner Verwaltungsgericht. Anschliessend beschimpfte er Polizisten. Nun muss er blechen.

Wildpinkler Verwaltungsgericht Mann uriniert
Das Berner Verwaltungsgericht wurde von einem Wildpinkler aufgesucht. (Archivbild / Symbolbild) - Kanton Bern / Depositphotos

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein junger Mann hat an das Berner Verwaltungsgericht uriniert.
  • Anschliessend wurde er aufmerksamen Polizisten gegenüber aggressiv.
  • Der 20-Jährige wurde per Strafbefehl verurteilt.

Einen «besseren» Ort hätte sich der junge Wildpinkler wohl nicht suchen können: Unter den Augen wachsamer Polizisten urinierte ein 20-Jähriger zur Nachtzeit an das Berner Verwaltungsgerichtsgebäude.

Wie «20 Minuten» aus dem entsprechenden Strafbefehl der Staatsanwaltschaft wiedergibt, wollten die Polizisten ihn umgehend einer Personenkontrolle unterziehen.

Der junge Mann sträubte sich jedoch und widersetzte sich, als die Beamten ihn zur Wache bringen wollten.

Mann pinkelt gegen Gerichtsgebäude
Damit die Personalien des Mannes aufgenommen werden konnten, musste Verstärkung anrücken. (Symbolbild) - keystone

Schliesslich versuchten die Polizisten, ihm Handschellen anzulegen, woraufhin er sich losriss.

Der 20-Jährige schlug um sich, wobei er mehrfach einen der Beamten traf. Dann begann er, die Einsatzkräfte wüst zu beschimpfen, bis schliesslich Verstärkung anrückte.

Zu Busse und Genugtuung verurteilt

Letztlich identifizierte sich der 20-Jährige dann doch noch. Gemäss Staatsanwaltschaft war er zu betrunken, um sein Fehlverhalten in vollem Umfang zu erkennen.

Die Verunreinigung fremden Eigentums, Beschimpfung sowie Gewalt und Drohung gegen Beamte bringt ihm dennoch eine Verurteilung ein: Er muss bedingt bei einer Probezeit von drei Jahren 20 Tagessätzen à 30 Franken entrichten, schreibt «20 Minuten».

Hast du in betrunkenem Zustand schon einmal etwas Dummes gemacht?

Sofort und unbedingt bezahlen muss er eine Busse über 300 Franken sowie insgesamt 300 Franken Genugtuung für die Polizisten. Auch die Verfahrensgebühren von 500 Franken muss der Verurteilte tragen.

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