Wohneigentumsbesteuerung: Gebirgskantone gegen Systemwechsel

Keystone-SDA
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Bern 22.11.2024 - 15:04

Gebirgskantone lehnen den vorgeschlagenen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung und eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften ab.

Zweitwohnung
Gebirgskantone sprechen sich gegen Systemwechsel und Objektsteuer auf Zweitwohnungen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/GIAN EHRENZELLER

Die Regierungskonferenz hat am Freitag beschlossen, dass ein solcher Wechsel Bund und Kantonen grosse Steuerausfälle bescheren würde. Ausserdem wären die Gebirgskantone überproportional betroffen. Und dies in einer Zeit, da allseits Sparprogramme geschnürt werden, wurde weiter argumentiert.

Auch die zur Kompensation von Einnahmeausfällen vorgeschlagene Einführung einer neuen Objektsteuer lehnen die Gebirgskantone ab. So hiess es in einer Mitteilung der Regierungskonferenz vom Freitag. Diese würde zahlreiche neue Rechts- und Abgrenzungsfragen aufwerfen und die Bürokratie vergrössern. Deshalb werde sie von 19 der 26 Kantone abgelehnt.

Zweitwohnungen: Ein finanzielles Risiko?

Der Anteil an Wohneigentum sei mit 50 Prozent oder mehr in den Gebirgskantonen deutlich höher als in städtischen Gebieten. Dort mache er weniger als 30 Prozent aus. Auch sei die Anzahl der Zweitwohnungen in den Gebirgskantonen höher als in den Mittellandkantonen.

«Allein schon eine Nichtbesteuerung der Zweitliegenschaften hätte in den Kantonen Wallis und Graubünden Steuerausfälle von etwa 120 Millionen Franken pro Jahr zur Folge», warnt die Regierungskonferenz der Gebirgskantone.

Ständeratskommission will Kompromiss mit Objektsteuer

Die vom Nationalrat im September gefassten Beschlüsse hätten gemäss Schätzungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung bei einem Zinsniveau von 1,5 Prozent für Bund, Kantone und Gemeinden Einnahmenausfälle von rund 1,7 Milliarden Franken zur Folge, deren Kompensation in der aktuellen Spardebatte nicht tragbar sei, so die Regierungskonferenz der Gebirgskantone.

Die zuständige Ständeratskommission will einem Kompromissvorschlag des Nationalrats zustimmen. Demnach soll der Eigenmietwert auch bei Zweitwohnungen und nicht nur beim Erstwohnsitz abgeschafft werden. Mit einer Klausel will die Ständeratskommission jedoch sicherstellen, dass für Kantone gleichzeitig die Möglichkeit zur Erhebung einer Objektsteuer auf Zweitwohnungen geschaffen wird.

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