Klimagesetz scheitert im Wallis an der Urne
Sion 24.11.2024 - 14:34
Das Wallis wird nicht bis 2040 klimaneutral. Die Bevölkerung lehnte das vorgeschlagene Gesetz ab.
Das kantonale Klimagesetz, mit dem das Wallis bis 2040 klimaneutral werden wollte, ist gescheitert. Die Walliserinnen und Walliser sagten am Sonntag mit 55,83 Prozent Nein zur Vorlage.
Für das neue Gesetz stimmten 41'212 Walliserinnen und Walliser, 52'099 waren dagegen. Die Stimmbeteiligung lag bei 42,08 Prozent, wie die Staatskanzlei mitteilte.
Die überwältigende Mehrheit der Gemeinden (109 von 122) lehnte das Gesetz ab, wobei es insbesondere im Oberwallis erwartungsgemäss eine starke Opposition gab. In den Städten im Unterwallis (Sitten, Siders, Martigny und St-Maurice, aber nicht Monthey) sprachen sich die Stimmberechtigten für eine Annahme des Klimagesetzes aus. Dies reichte jedoch nicht aus für eine Umkehr des Trends.
Sieg für SVP und Oberwalliser Mitte
Das Resultat ist ein Erfolg für die SVP und die Oberwalliser Mitte. Zusammen mit dem Oberwalliser Hauseigentümerverband ergriffen sie das Referendum. Der Grosse Rat hatte das neue Klimagesetz im Dezember 2023 mit einer klaren Mehrheit von 93 zu 30 Stimmen angenommen.
Die SVP bezeichnete das «Gesetz für unnötig und den Zeitplan für die CO2-Neutralität für unrealistisch». Sie vertrat zudem die Ansicht, dass das kantonale Gesetz weder das Abschmelzen der Gletscher noch Überschwemmungen oder Schlammlawinen verhindern werde.
Befürworter argumentierten mit Klimawandel
Die Befürworter des Gesetzes betonten ihrerseits, dass das Gesetz keine Ergebnisverpflichtung vorschreibe, sondern lediglich bestimme, dass der Kanton «darauf achten» müsse, bis 2040 CO2-neutral zu werden. Sie argumentierten mit der Beschaffenheit des Kantons, der besonders stark vom Klimawandel betroffen sei.
Mit dem kantonalen Klimagesetz wollte das Wallis ein forscheres Tempo vorlegen als die meisten Kantone und der Bund, der bis 2050 eine CO2-Neutralität anstrebt.
Weiter hielt das gescheiterte Gesetz fest, dass der Kanton dafür sorgen muss, die direkten Treibhausgasemissionen bis 2030 um 50 Prozent im Vergleich zu 1990 zu reduzieren. Der Gesetzestext sollte dazu dienen, eine ganze Reihe von Massnahmen über den kantonalen Klimaplan umzusetzen.