Bern: Grossratsbüro legt Zwischenbilanz zu Klimapolitik vor
Bern 17.12.2024 - 11:47
Der Kanton Bern hat seit 2019 verschiedene klimapolitische Massnahmen umgesetzt, zeigt eine Zwischenbilanz.
Seit der Verabschiedung einer Klimaerklärung im Jahr 2019 hat der Kanton Bern verschiedene klimapolitische Massnahmen umgesetzt. Dies unter anderem mit Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen, Krediten und Vorstössen. Das geht aus einer Zwischenbilanz des Büros des Grossen Rates hervor.
Grossratsmitglieder der Grünen hatten im Rahmen einer Interpellation um eine Zwischenbilanz gebeten. Eine solche sollte am besten auch externe Fachpersonen heranziehen und einen wissenschaftlichen Anspruch haben, forderten die Interpellanten.
Eine derart umfangreiche Zwischenbilanz sei im Rahmen einer Interpellation nicht möglich, beschied ihnen das Grossratsbüro in einer jüngst veröffentlichten Antwort. Das Büro zeigte sich aber bereit, ohne Anspruch auf Vollständigkeit mit einigen Beispielen aufzuzeigen, wo und wie der Kanton in den vergangenen fünf Jahren im Sinne der Klima-Erklärung tätig geworden ist.
In die Berner Verfassung wurde beispielsweise ein Klimaartikel aufgenommen. Das Berner Stimmvolk sagte dazu im Herbst 2021 Ja an der Urne. Im Energiegesetz wurde das Ziel verankert, den Energieverbrauch zu senken, erneuerbare Energien zu fördern und die Energieeffizienz zu erhöhen.
Massnahmen und Vorstösse
Das Steuergesetz wurde hinsichtlich eines Abzugs für Photovoltaikanlagen angepasst. Mittel in Form von Krediten sprach der Grosse Rat unter anderem für Bauten im Minergie-Standard, für Hochwasserschutz und Gewässerrevitalisierungen, Wärmeverbund-Infrastrukturen oder Energieberatungsstellen.
Ausserdem überwies der Rat verschiedene Vorstösse mit Klimabezügen, etwa ein Postulat für steuerfreie Wasserstofffahrzeuge, für eine ÖV-Offensive oder für ein Klimaprogramm mit Anreizen für Gemeinden. In den Regierungsrichtlinien hielt der Kanton fest, dass er bestrebt sei, Bewilligungsverfahren in der Energieversorgung zu verkürzen, damit einheimische erneuerbare Energien so rasch wie möglich ausgebaut werden können.
Die nicht vollständigen Beispiele zeigten, dass der Grosse Rat «im Sinne der Erklärung zur Klimapolitik tätig geworden ist», heisst es in der Antwort des Grossratsbüros. Eine systematische Priorisierung der Geschäfte mit einem Klimabezug habe es nach Wissen des Grossratsbüros aber nicht gegeben.
Ab kommendem Jahr werden Grossratsgeschäfte mit einer Klimawirkungs-Beurteilung versehen werden, um eine bessere Entscheidungsgrundlage zu bieten.