Geplante Steuersenkung erfährt im Kanton Bern Zustimmung

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Bern,

Der Kanton Bern plant, die Steuerbelastung für tiefe und mittlere Einkommen zu senken.

Stadt Bern
Geplante Steuersenkung erfährt Zustimmung. - Keystone

Der Kanton Bern soll die Steuerbelastung für tiefere bis mittlere Einkommen senken. Diese Zustimmung hat der Regierungsrat aus den Vernehmlassungsantworten zur Steuergesetzrevision 2027 herausgelesen. Von zwei vorgeschlagenen Varianten soll allerdings die kostengünstigere zum Zug kommen.

Die Berner Kantonsregierung will insbesondere die verhältnismässig starke Progression bei den tiefen bis mittleren Einkommen glätten, wie der Regierungsrat am Freitag mitteilte. Ansetzen will er bei den Einkommenssteuertarifen und mit einer Erhöhung des Sozialabzugs für bescheidene Einkommen.

Für die tieferen und mittleren Einkommen sollen so Entlastungen von teilweise zwanzig Prozent und mehr erreicht werden, heisst es in der Mitteilung weiter. Die Stossrichtung sei in der Vernehmlassung grossmehrheitlich gutgeheissen worden. Kritische Stimmen habe es vor allem wegen der Mindereinnahmen gegeben, die auch von den Gemeinden mitgetragen werden müssen.

Variante mit geringeren Kosten bevorzugt

Der Regierungsrat hatte zwei Varianten in die Vernehmlassung geschickt, eine mit Entlastungen von rund 130 Millionen Franken und eine mit 190 Millionen Franken. Aufgrund der Vernehmlassungsantworten bevorzugt der Regierungsrat die Variante mit 130 Millionen Franken.

Ausserdem soll die Steuergesetzrevision gestaffelt umgesetzt werden. Auf das Jahr 2027 hin wird eine erste Tranche im Umfang von rund 40 Millionen greifen. Ein Jahr später ist dann eine Entlastung im Umfang von 94 Millionen Franken geplant.

Ende der «Heiratsstrafe» bei Vermögenssteuer

Ebenfalls zur Umsetzung der bernischen Steuerstrategie gehört die Abschaffung einer «Heiratsstrafe» bei der Vermögenssteuer. Die heutige Freigrenze von 100'000 Franken bei verheirateten Personen und Personen in eingetragener Partnerschaft soll verdoppelt werden.

Damit die Revision nicht zu Steuererhöhungen für gemeinsam veranlagte Personen mit höheren Vermögen führt, wird der bisherige Sozialabzug von 18'000 Franken für Verheiratete und Personen in eingetragener Partnerschaft beibehalten. Zudem wird aus Gründen der Gleichbehandlung ein analoger, hälftiger Sozialabzug von 9'000 Franken für Alleinstehende ergänzt.

Vorlage geht ins Parlament

Die Vorlage geht nun zur Vorberatung in die Finanzkommission des Grossen Rates und soll im Parlament in der Herbstsession 2025 in erster Lesung behandelt werden. Die zweite Lesung ist für die Frühlingssession 2026 vorgesehen.

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