Berner Kantonsparlament verabschiedet Innovationsförderungsgesetz

Bern,
Das Berner Parlament hat am Dienstag das revidierte Innovationsförderungsgesetz verabschiedet – umstritten war nur die Obergrenze der Finanzhilfen.

Das Berner Kantonsparlament hat am Dienstag das überarbeitete Innovationsförderungsgesetz verabschiedet. Zu diskutieren gab lediglich noch die Obergrenze für Finanzhilfen.
Auf Antrag der Finanzkommission (Fiko) legte das Parlament die Obergrenze bei 16 Millionen Franken pro Einzelgesuch fest. In speziellen Fällen darf es künftig Ausnahmen gewähren.
Die Beiträge sollen zudem periodisch der Teuerung angepasst werden.
Bereits im März in seiner Frühlingssession hatte der Grosse Rat die Änderung des bernischen Innovationsförderungsgesetzes im Grundsatz angenommen. Einen Artikel hatte er aber an die vorberatende FiKo zurückgewiesen und diese beauftragt, eine Obergrenze in Franken vorzuschlagen.
Obergrenzen und Ausnahmen
Das Gesetz regelt, wie der Kanton Vorhaben der anwendungsorientierten Forschung mit einer Anschubfinanzierung fördern kann. Neu kann er auch wiederkehrende Finanzhilfen an entsprechende Vorhaben und Aktivitäten sprechen.

Der Rat verabschiedete das Gesetz mit 91 zu 59 Stimmen. Dagegen waren die EDU und die SVP, deren Sprecher Samuel Krähenbühl (SVP) von einem «ökonomischen Unsinn» sprach. Innovation müsse aus der Wirtschaft kommen. Fördere der Staat einzige Projekte, führe das zu Marktverzerrungen.
Stimmen gegen und für die Förderung
Einige Nein-Stimmen kamen auch aus den Reihen der Mitte-Partei. Hier gehe es um Standortförderung, widersprach Carlos Reinhard (FDP). Der Kanton solle geeignete Rahmenbedingungen schaffen, damit sich Unternehmen niederliessen und forschten.