Grosshöchstetten genehmigt Kredit für ein Mobilitätskonzept
Region Worb 15.06.2023 - 12:05
Wie die Gemeinde Grosshöchstetten informiert, hat der Gemeinderat für die Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts einen Kredit von 57'200 Franken genehmigt.
Sinnvolle Wegführungen, Schliessung von Netzlücken für den Langsamverkehr und die gute Erreichbarkeit des öffentlichen Verkehrs sind von grosser Bedeutung.
Die Schaffung und Erhaltung lückenloser, sicherer und praktikabler Verkehrswege soll dem Langsamverkehr genauso dienen, wie auch dem motorisierten Individualverkehr.
Die gegenseitige Abstimmung von Hauptverkehrsachsen, Quartierstrassen, Parkplätzen und Fusswegen mit sicheren Strassenquerungen ist ebenso eine Herausforderung, wie auch dessen Ausgestaltung.
Eine Vielzahl bestehender kommunaler, regionaler sowie kantonaler Richtplanungen und Vorgaben sind dabei zu berücksichtigen und abzugleichen.
Massnahmen werden priorisiert
Das für die Ortsplanungsrevision erarbeitete Räumliche Entwicklungskonzept REK dient als eine der zentralen Grundlagen für die Weiterentwicklung und Konkretisierung der kommunalen Mobilitätsstrategie.
Nebst dem Einbezug des im REK erarbeiteten Velo- und Fusswegnetzplans, sollen weiterführende Mobilitätsthemen wie Schulwegsicherheit, E-Mobilität, Park and Ride, Bike and Ride sowie weitere Themenfelder auf deren Potenzial hin untersucht werden.
Mit der Erarbeitung eines Mobilitätskonzepts inklusive Massnahmenkatalog soll die Stossrichtung in den verschiedenen Fragestellungen erarbeitet werden.
Konkrete Massnahmen für die spätere Umsetzung werden daraus abgeleitet und priorisiert.
Arbeiten fangen im Sommer 2023 an
Mit diesem neuen Grundlagenpapier (kommunales Planungsinstrument) wird der Gemeinderat künftig über eine wichtige Leitlinie mit Zielsetzungen verfügen.
Bei Planungen und Bauprojekten können die Entscheide auf Basis der Zielsetzungen des Mobilitätskonzepts gefällt und bei kantonalen Vernehmlassungen entsprechend auf eine richtige Entwicklung hingewirkt werden.
Der Gemeinderat setzt damit das per 1. Januar 2023 erlassene Bundesgesetz über Velowege (Veloweggesetz) um, indem er das kommunale Velowegnetz langfristig plant und anschliessend realisiert.
Die Arbeiten werden im Sommer 2023 lanciert und durch das externe Planungsbüro «Alpgis Raumplanung» unterstützt.
Besetzung der Begleitgruppe
Mit der gemeindeeigenen Begleitgruppe sollen die richtigen Impulse und die örtlichen Kenntnisse eingebracht werden.
Der Gemeinderat möchte die Begleitgruppe mit Interessierten und in Mobilitätsfragen kompetenten Personen aus der Bevölkerung besetzen und bittet um eine entsprechende Rückmeldung an die Gemeindeverwaltung.