Partner: Bietet der Höchstbietende tatsächlich das Höchste?
Thun 16.01.2024 - 15:55
Der Verkauf an den Höchstbietenden ist für Kaufinteressenten ein Dorn im Auge. So erzielen Sie als Verkäufer trotzdem einen guten Preis für Ihre Liegenschaft.
Dass der Eigentümer einer Liegenschaft beim Verkauf den bestmöglichen Preis erzielen will, ist verständlich. Dass dieses Ziel jedoch nicht automatisch mit einem Verfahren «an den Meistbietenden» erreicht wird, ist jedoch vielen Immobilienbesitzern nicht bewusst.
Die Gefahr ist, dass qualitativ gute Kaufinteressenten bei Bieterverfahren oftmals nicht mitmachen. Das heisst, der Verkäufer schliesst bereits im Vorhinein gute Interessenten aus.
Vielfach herrscht seitens der Interessenten das Vorurteil, dass der Preis während des Prozesses in schwindelerregende Höhen schnellen wird. Das führt dazu, dass die angesprochene Zielgruppe oft gar nicht erst an Besichtigungen teilnimmt.
Lassen Sie sich nicht abschrecken
Somit verlieren beide Parteien: Die Verkäufer treten mit den Interessenten gar nicht erst in Kontakt und die Käufer verpassen eine Chance auf ihr Traumobjekt. Seien Sie mit dem Satz «Verkauf an den Höchstbietenden» also vorsichtig.
Bei Liegenschaften, die für unterschiedliche Zielgruppen interessant sein könnten, ist ein massgeschneidertes Bieterverfahren wiederum sinnvoll. Beispielsweise bei Sanierungsobjekten, Bauland oder auch bei Liebhaberobjekten wie Seehäusern, kann durchaus an den Meistbietenden verkauft werden.
Hierfür empfehlen wir eine professionelle Begleitung des Prozesses. Der Kaufinteressent soll von Anfang bis Schluss transparent und umsichtig begleitet werden.
Lassen Sie den Verkaufspreis kontrollieren
Dabei wird der Ablauf offen kommuniziert und die Zeitachse fixiert. Der Kunde soll das Gefühl haben, dass er eine reelle Chance auf den Kauf der Liegenschaft hat. Genauso wie alle anderen Mitbietenden.
Auch die Festlegung des Richtpreises, also des am Markt ausgeschriebenen Mindestpreises, ist nicht trivial. Ist dieser zu tief angesetzt, wird der zu erzielende Wunschpreis oft nicht erreicht. Ist dieser jedoch zu hoch angesetzt, werden wiederum einige Kaufinteressenten abgeschreckt sein. In jedem Fall empfehlen wir, den Verkaufspreis von einem anerkannten Bewerter kontrollieren zu lassen.
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