Familienergänzende Kinderbetreuung wird in Wengi genehmigt
Lyss-Aarberg 11.06.2022 - 18:20
Wie die Gemeinde Wengi bekannt gibt, werden die Betreuungsgutscheine per 1. August 2022 definitiv eingeführt und sind im Budget der Gemeinde eingerechnet.
Am 13. Februar 2019 hat der Regierungsrat die notwendigen Beschlüsse zur Einführung des Betreuungsgutscheinsystems gefasst. Die Gemeinden sind zuständig für die Angebote der familienergänzenden Kinderbetreuung.
Die Gemeinde Wengi war bis 2020 beim Tageselternverein Mitenand Grossaffoltern mittels Vereinbarung für den Bezug von Dienstleistungen im Bereich von Kinderbetreuungsangeboten angeschlossen. Mit der neuen kantonalen Regelung haben die Mitgliedsgemeinden per 1. August 2020 auf das Betreuungsgutscheinsystem gewechselt.
Der Gemeinderat hat am 13. Januar 2020 die Einführung von Betreuungsgutscheinen per 1. August 2020 für die Dauer eines Pilotbetriebes von einem Jahr beschlossen. Anfang 2021 hat sich gezeigt, dass ein Pilotbetrieb von einem Jahr zu kurz ist, um beurteilen zu können, ob die Abgabe von Betreuungsgutscheinen definitiv einzuführen oder ob darauf zu verzichten ist. Am 15. März 2021 wurde der Pilotbetrieb um ein weiteres Jahr verlängert.
Der Gemeinderat hat festgelegt, die Kinderbetreuungsgutscheine (KiBon) während des Pilotbetriebes unlimitiert (ohne Kontingent) auszugeben. Dieses Gutscheinsystem ersetzt das bisherige Gebührensystem.
Was sind Betreuungsgutscheine?
Wenn Eltern ihr Kind in einer Kindertagesstätte (Kita) oder von einer Tagesfamilie betreuen lassen, können dafür Betreuungsgutscheine beantragt werden. Im Betreuungsgutscheinsystem vergünstigen die Gemeinden den Besuch einer Kita oder einer Tagesfamilie, indem sie den Eltern Betreuungsgutscheine ausgeben. Die Familie muss einen Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung ausweisen.
Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum ausgestellt und die Höhe des Gutscheins ist abhängig vom Einkommen, vom Vermögen und der Familiengrösse. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den Gutscheinbetrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab. Die Eltern können den Gutschein im ganzen Kanton einlösen.
Am Betreuungsgutscheinsystem nehmen in der Gemeinde Wengi im Durchschnitt acht Familien mit gesamthaft 13 Kindern teil. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 50'000 Franken, diese werden vom Kanton mitfinanziert. Der Selbstbehalt der Gemeinde beträgt pro Jahr in etwa 13'500 Franken. Nach den Erfahrungswerten geht der Gemeinderat davon aus, dass sich dieser Betrag in den nächsten Jahren nicht gross verändern wird.
Die Betreuungsgutscheine werden definitiv eingeführt
Der Gemeinderat sieht vor, das System der Betreuungsgutscheine aufgrund der Erfahrungen aus dem Pilotbetrieb per 1. August 2022 definitiv einzuführen und auf eine Kontingentierung der Gutscheine zu verzichten, da eine Beschränkung zu einer Ungleichbehandlung der anspruchsberechtigten Eltern und zu einem grösseren Administrationsaufwand in der Verwaltung führen würde.
Damit die Ausgabe von Betreuungsgutscheinen rechtlich konform umgesetzt werden kann, muss dem Gemeinderat von der Gemeindeversammlung die abschliessende Zuständigkeit übertragen werden. Dafür bedarf es einer ausdrücklichen Bestimmung im Organisationsreglement.
Folgende Ergänzung wird bei der Auflistung der gemeinderätlichen Zuständigkeiten in Artikel 11 Absatz 8 des Organisationsreglementes der Einwohnergemeinde Wengi aufgenommen:
Der Gemeinderat beschliesst über die Einführung des Betreuungsgutscheinsystems mit Rechtsanspruch im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung gemäss kantonalem Recht. Er stellt den massgebenden Aufwand jährlich im Budget ein, der Aufwand ist gebunden.