Baureglement-Streit geht nun ans Bundesgericht

Die Gemeinde Köniz zieht das kantonale Urteil zur Dachgestaltung im Baureglement ans Bundesgericht weiter, um die Grenzen kantonaler Eingriffe zu klären.

Wie die Gemeinde Köniz berichtet, zieht sie ein kantonales Urteil weiter ans Bundesgericht. Umstritten ist eine von den kantonalen Behörden eingefügte Zusatzregelung zur Dachgestaltung, die Köniz als rechtswidrig und fachlich ungenügend kritisiert.
Die Stimmberechtigten der Gemeinde Köniz haben im September 2018 die Revision der baurechtlichen Grundordnung angenommen. Teil davon war das neue Baureglement. Mit Ausnahme einer Bestimmung (Art. 90 Abs. 5) ist das Baureglement heute in Kraft.
Umstritten ist die zulässige Dachgestaltung. Die kantonalen Behörden sind der Ansicht, dass die Regelung der Dachgestaltung gemäss Baureglement fachlich und rechtlich nicht vollständig ist. Sie fügten deshalb einen zusätzlichen Absatz betreffend Dachgestaltung in Ortsbildschutzgebieten und bei schützens- und erhaltenswerten Bauten in das Baureglement der Gemeinde ein.
Gemeinde kritisiert pauschale Dachgestaltungsregelung
Die Gemeinde Köniz ist mit diesem Eingriff durch die kantonalen Behörden aus fachlicher und rechtlicher Sicht nicht einverstanden. Die Gemeinde ist der Ansicht, dass die Dachgestaltungen der betroffenen bestehenden Bauten sehr vielfältig sind.
Eine einheitliche, pauschale und rein quantitative Bestimmung, wie sie von den kantonalen Behörden eingefügt wurde, ist keine stimmige, vertretbare Regelung für die tatsächliche Situation. Dabei geht es nicht darum, dass die eingefügte Regelung strenger ist, sondern dass sie nach Auffassung der Gemeinde keine guten Lösungen liefert und dies auch von den kantonalen Behörden nicht glaubhaft widerlegt werden konnte.
Die gegen den Willen von Köniz im Baureglement eingefügte Bestimmung verletzt ihrer Auffassung nach auch die Gemeindeautonomie.
Klärung durch das Bundesgericht
Die Beschwerde der Gemeinde Köniz unterlag bisher der kantonalen Direktion für Inneres und Justiz und teilweise dem Verwaltungsgericht. Der Gemeinderat hat nun beschlossen, die Angelegenheit an das Bundesgericht weiterzuziehen, weil er höchstinstanzlich klären lassen möchte, wie weit der Kanton ins kommunale Baureglement eingreifen darf.