Berner Stalking-Beratung verzeichnet mehr Anfragen

Keystone-SDA Regional
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Bern,

Die Stalking-Beratungsstelle der Stadt Bern verzeichnet einen starken Zuwachs an Fällen.

Stalking-Opfer
Stalking-Opfer brauchen oft eine Betreuung. - dpa/AFP/Archiv

Die Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern hat im vergangenen Jahr 139 Personen betreut. Das sind über 40 mehr als im Vorjahr. Die Fachstelle erklärt sich die Zunahme damit, dass die Thematik vermehrt ins öffentliche Bewusstsein gerückt ist.

Wie in den Vorjahren haben vor allem Frauen Unterstützung bei der Beratungsstelle gesucht, wie diese in einer Mitteilung vom Mittwoch schreibt. In der Mehrheit der Fälle waren die stalkenden Personen männlich. Die meisten Stalking-Fälle kommen nach wie vor im Rahmen von Ex-Partnerschaften vor.

Gleichgeschlechtliches und berufliches Stalking auf dem Vormarsch

Die Fachstelle stellte weiter fest, dass im vergangenen Jahr häufiger gleichgeschlechtliches Stalking stattfand als zuvor. Auch Stalking im nachbarschaftlichen und im beruflichen Kontext habe zugenommen. Die meisten von Stalking betroffenen Personen erlebten eine Kombination von Handlungen im virtuellen und realen Raum.

Die Fachstele erhebt seit vergangenem Jahr auch Zahlen zu involvierten Kindern. Gerade bei Stalking im Rahmen von Ex-Partnerschaften seien gemeinsame Kinder oft mitbetroffen, wenn sie instrumentalisiert oder als Nachrichtenübermittler missbraucht würden. In 22 Prozent der gemeldeten Stalking-Fälle waren letztes Jahr gemäss der Fachstelle Kinder involviert.

Stalking: Eine Straftat, die oft ungestraft bleibt

Die Beratungsstelle weist weiter darauf hin, dass nur gerade in der Hälfte der gemeldeten Fälle eine Strafanzeige gemacht werden konnte. In der Schweiz kann Stalking nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn die Täterschaft auch andere Straftaten wie Sachbeschädigung, Drohung oder Nötigung begeht.

Die Definition von Stalking als eigener Straftatbestand würde es mehr Betroffenen ermöglichen, Anzeige zu erstatten, heisst es bei der Fachstelle. Die Schliessung dieser Gesetzeslücke könnte für viele eine grosse Erleichterung darstellen.

In der Schweiz laufen auf nationaler Ebene Bestrebungen, Stalking als eigenständiger Straftatbestand im Strafgesetz zu verankern.

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